Als Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger bin ich im gesamten Strafrecht tätig.

Qualität durch Fortbildung
Inhaber der Fortbildungs­bescheinigung der Bundes­rechtsanwalts­kammer

Meine Schwerpunkte liegen im

  • allgemeinen Strafrecht,
  • Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte),
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
  • Jugendstrafrecht,
  • Sexualstrafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Arztstrafrecht (Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern; Abrechnungsbetrug usw.).

Auch in Bußgeldsachen und berufs- oder disziplinarrechtlichen Verfahren übernehme ich die Verteidigung.

Ich werde in allen Verfahrensstadien tätig, also im

  • Ermittlungsverfahren,
  • Zwischenverfahren,
  • Hauptverfahren,
  • Berufungsverfahren,
  • Revisionsverfahren,
  • in Strafvollstreckung und Strafvollzug, ggf. auch im Maßregelvollzug sowie
  • in Auslieferungs- oder Überstellungsverfahren.

Natürlich leiste ich auch Beistand und Verteidigung

  • im Zusammenhang mit der Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihrer Geschäftsräume,
  • bei einer Verhaftung oder nach Erlaß eines Haftbefehls in Untersuchungshaft,
  • bei Eingriffen in Vermögenswerte,
  • bei Beschlagnahme etc.,
  • als Zeugenbeistand.

Nach einiger Zeit als Allgemeinanwalt habe ich mich spezialisiert und bin nun schon seit mehreren Jahren so gut wie ausschließlich im Strafrecht tätig.

In vielen Verfahren bei verschiedenen Staatsanwalt­schaften und Gerichten in Deutschland habe ich reiche Erfahrungen gewonnen und war überdies in diversen Sachen mit internationalem Bezug tätig.

Ich berate und verteidige in allen Verfahrenslagen, vom Ermittlungs­verfahren bis zur Straf­vollstreckung, und in allen Delikts­bereichen, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht genauso engagiert wie im allgemeinen Strafrecht, in Kapital-, Betäubungsmittel- oder Sexualstrafsachen. Immer wieder verteidige ich auch Ärzte hinsichtlich berufsbezogener Vorwürfe (Körperverletzung, fahrlässige Tötung infolge Behandlungsfehlers, Abrechnungsbetrug, Steuerhinterziehung usw.).

Die Erfahrungen, die ich in den ersten zehn Jahren meiner Tätigkeit im Zivil-, Verkehrs-, Familien- und Arbeitsrecht sammeln konnte, kommen meinen Mandanten nun auch im Strafrecht zugute, etwa wenn es um Vermögens­delikte oder Vorwürfe wie Verletzung der Unterhaltspflicht geht.

In sonstigen Rechtsgebieten, etwa in zivil-, arbeits- und familien­rechtlichen Mandaten werde ich nur noch in ausgewählten Fällen tätig. Dies erfolgt unter anderem dann, wenn ein Zusammenhang mit der Straf­verteidigung besteht (etwa bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers).

Für Mandate in Rechtsgebieten, die ich in meiner Praxis nicht abdecke oder die nach meiner Einschätzung eines Spezialisten bedürfen, empfehle ich Ihnen gerne Kollegen, denen ich im jeweiligen Fall eine besondere Kompetenz zutraue. Sprechen Sie mich einfach an.

Regelmäßige Fortbildung ist mir wichtig. Ich bin seit Januar 2009 Inhaber des Fortbildungs­zertifikats der Bundes­rechtsanwalts­kammer.

2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 wurde ich als einer von bundesweit rund 130 empfohlenen Experten für Strafrecht in die FOCUS-Anwaltsliste aufgenommen („Deutschlands Top-Anwälte“). Diese Auszeichnungen erfolgten auf Grundlage von unabhängigen Studien des Instituts Statista bzw. FOCUS Line Extensions, bei denen Tausende Anwälte in Deutschland Empfehlungen abgeben konnten.