„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, 1726

Über das Recht, über Juristen und vor allem über Anwälte ist einiges gesagt und geschrieben worden. Wenig davon ist schmeichelhaft, vieles wahr.

Ich halte mich für einen untypischen Anwalt. Ich befürchte aber, daß ich mit dieser Selbsteinschätzung nicht allein bin. Denn der Beruf des Rechtsanwalts bringt es mit sich, parteilich, individualistisch, streitbar zu sein – oder zu werden.

All dies hat wiederum viel mit dem anwaltlichen Berufsrecht zu tun, vor allem mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und der absoluten Parteilichkeit, die das Gesetz dem Anwalt auferlegt.

Nach § 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) ist der Rechtsanwalt „der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten“. Und weiter: „Jedermann hat (…) das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.“

Unabhängigkeit, Parteilichkeit und Verschwiegenheit sind drei zentrale Grundpfeiler der Anwaltschaft. Ohne sie würde ein Rechtsstaat nicht funktionieren.

Ich bin unabhängig. Das heißt: Als Anwalt unterliege ich keinerlei Weisungen. Ich übe meinen Beruf selbstbestimmt aus. Mich bindet nur das Recht.

Ich bin parteilich. Das heißt: Ich bin ausschließlich den Interessen meiner Mandanten verpflichtet. Selbst wenn alle gegen Sie sein sollten, stehe ich als Ihr Anwalt immer loyal an Ihrer Seite. Loyal heißt aber nicht kritiklos. Wenn Sie mit Ihrem Anliegen nach meiner Einschätzung auf dem Holzweg sind, sage ich Ihnen das offen. Aussichtslose Aktionen kosten nur Geld und Nerven. Damit wäre Ihren Interessen nicht gedient.

Ich bin verschwiegen. Das heißt: Kein Gericht und keine Behörde kann mich zwingen, ohne Ihr Einverständnis Informationen weiterzugeben, die Sie mir anvertraut haben. Ich darf nicht nur, ich muß schweigen.

Als Anwalt bin ich verpflichtet, meine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, sie konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Außerdem wird von Anwälten von Berufs wegen eine besondere Zuverlässigkeit erwartet. Die berufsmäßige Wahrnehmung fremder Interessen und die Empfangnahme und Verwaltung fremder Gelder erfordern ein hohes Maß an Redlichkeit und an Verantwortung. Falls im Einzelfall dennoch ein Fehler passiert, haftet ein Anwalt für Schäden, die dem Mandanten entstehen. Jeder Rechtsanwalt ist daher verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 250.000 Euro Deckungssumme zu unterhalten.

Der Gesetzgeber hat mit all diesen Regelungen Rahmenbedingungen geschaffen, damit rechtssuchende Bürger ihrem Anwalt Vertrauen schenken können.